Elektroaltgeräte
Begriff: Elektro- und Elektronikaltgerät im Sinne der neuen Regelungen (seit 2005) ist im Prinzip alles, was mit Strom – egal ob mit Batterie oder übers Netz – betrieben wird.
Beispiele:
Elektro-Großgeräte
Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge über 50 Zentimeter. Beispiele dafür sind Waschmaschinen, Wäschetrockner, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Ceranfelder, Heizgeräte, Geschirrspüler, E-Gitarren
Kühl- und Gefriergeräte
Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Klimageräte für den privaten Bereich
Bildschirmgeräte
TV-Geräte, Computerbildschirme, Laptops, Monitore
Elektro-Kleingeräte
Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 Zentimeter. Dazu zählen: Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, elektrische Pfeffermühlen, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Blutdruckmessgeräte, Radios, CD-Player und Videorekorder, DVD-Player, Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder Handkreissägen, Computerzubehör wie Tastatur, Drucker, Maus, USB-Sticks, Konsolen, Telefone und Headsets usw.
Gasentladungslampen
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilber- und Natriumdampflampen
Tipp: Herkömmliche Glühbirnen müssen nicht getrennt gesammelt werden, sondern werden mit dem Restmüll entsorgt.